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Die Mauer von Den Haag

Der Internationale Gerichtshof verwirft den Grenzzaun -

 ohne auf Israels Sicherheitsinteressen einzugehen

Von Clemens Wergin

Zwei oberste Gerichte, zwei komplett unterschiedliche Beurteilungen: Erst entschied das oberste Gericht Israels, dass der Verlauf des Sicherheitszauns dort geändert werden muss, wo Palästinenser unverhältnismäßigen Härten ausgesetzt sind; den Zaun an sich hielt es aber für gerechtfertigt. Nun hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten befunden, das ganze Projekt sei völkerrechtswidrig und gehöre abgerissen. Was stimmt denn nun?

Man kann es sich einfach machen und sagen: Recht hat das Gericht, das wichtiger ist. Dann wäre die Idee des Sicherheitszauns gegen palästinensische Selbstmordattentäter hinfällig. Oder man macht es sich schwerer und liest die Begründungen. Dann kommt man bei der Lektüre des Haager Gutachtens zunehmend ins Grübeln. Es basiert auf mehreren Grundannahmen. Erstens stelle die „Mauer", wie die Richter durchgehend schreiben, obwohl es sich zu mehr als 85 Prozent um einen Zaun handelt, ein „fait accompli" dar, das irgendwann zu einer permanenten Grenze und einer „De-facto-Annexion" der besetzten Gebiete führen könne. Zudem bestreiten sie, dass der Zaun militärisch notwendig sei und bezweifeln, dass Israel in Anspruch nehmen kann, in Selbstverteidigung zu handeln. Kurz: Sie glauben Israels Regierung kein Wort.

Es sei einmal dahingestellt, ob es juristisch korrekt ist, über eine zukünftige Grenze zu spekulieren. So oder so kann man sich des Gedankens nicht erwehren, dass das Urteil feststand, bevor die Begründung geschrieben wurde. Beispiel Selbstverteidigung: Richtig ist, dass dieser Begriff des Völkerrechts bisher nur angewendet wurde, wenn ein Staat durch einen anderen angegriffen wird. Ebenso richtig ist aber auch, dass Völkerrechtsexperten seit dem 11. September eine lebhafte Debatte darüber führen, ob das Recht auf Selbstverteidigung nicht auch auf Angriffe von Terrorgruppen angewendet werden sollte.

Beispiel Notstand: Der ist ein juristischer Kniff gerade für die Fälle, in denen ein eng ausgelegtes Recht auf Selbstverteidigung nicht greift. Dass Israel sich in solch einem Notstand befindet, verneinen die Richter mit dem Hinweis „diese Frage muss das Gericht nicht in Erwägung ziehen". 676 getötete Zivilisten, insgesamt 6445 verletzte Israelis, mehr als 22 000 Angriffe auf israelische Soldaten oder Zivilisten reichen offenbar nicht. Man wüsste schon gern, wo für die Haager Richter der Notstand anfängt.

Der Internationale Gerichtshof hat es sich sehr einfach gemacht und gar nicht erst versucht, die politisch motivierten Abschnitte des Zauns - dort, wo große Schleifen Siedlungsblöcke an Israel angliedern - von den militärisch notwendigen zu unterscheiden. Es ist auch mehr als ein Schönheitsfehler, dass die Richter viele Korrekturen des Zaunverlaufs zu Gunsten der Palästinenser nicht mehr berücksichtigt haben. Zudem schlagen sie eine Mehrheit der friedenswilligen Israelis vor den Kopf, wenn sie nicht einmal versuchen, zwischen israelischen Sicherheitsinteressen und den Rechten der Palästinensern zu vermitteln.

Den Haager Richtern hätte es gut angestanden, das Urteil ihrer Jerusalemer Kollegen zu lesen. Deren zentraler Begriff ist der der Verhältnismäßigkeit, der aus der Einsicht erwächst, dass es einfache Lösungen nicht gibt. Vielmehr muss jeder Abschnitt des Zauns dahingehend überprüft werden, ob die den Palästinensern aufgebürdeten Härten angemessen sind. Eine klassische Güterabwägung zwischen Sicherheitsinteressen und den Bedürfnissen der Betroffenen - auf diese Ebene hat sich das Haager Gericht jedoch gar nicht begeben.

Das Lippenbekenntnis der Richter, Israel habe „das Recht, und tatsächlich die Pflicht, zu reagieren, um das Leben seiner Bürger zu schützen", fließt an keiner Stelle in die Argumentation ein.

Auch wenn das von der UN-Generalversammlung angeforderte Gutachten keine rechtlich bindende Wirkung hat, so geht Israel doch beschädigt aus dem Verfahren hervor - und mit ihm der Internationale Gerichtshof, der der entscheidenden Frage ausgewichen ist: Mit welchen Mitteln darf sich ein Staat wie Israel gegen eine so noch nie dagewesene Terrorkampagne schützen?

Das Gericht stünde besser da, wenn es dem obersten Gericht Israels gefolgt wäre und nur Abschnitte des Zauns für rechtswidrig befunden hätte. Noch besser, es hätte sich für nicht zuständig erklärt, wie es die meisten europäischen Staaten empfohlen hatten.
 

: http://www.tagesspiegel.de/meinung/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/10.07.2004/1237652.asp#art&ressort=nahost
 


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