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Zwei oberste Gerichte, zwei komplett unterschiedliche Beurteilungen: Erst
entschied das oberste Gericht Israels, dass der Verlauf des
Sicherheitszauns dort geändert werden muss, wo Palästinenser
unverhältnismäßigen Härten ausgesetzt sind; den Zaun an sich hielt es aber
für gerechtfertigt. Nun hat der Internationale Gerichtshof in einem
Gutachten befunden, das ganze Projekt sei völkerrechtswidrig und gehöre
abgerissen. Was stimmt denn nun?
Man kann es sich einfach machen und sagen: Recht hat das Gericht, das
wichtiger ist. Dann wäre die Idee des Sicherheitszauns gegen
palästinensische Selbstmordattentäter hinfällig. Oder man macht es sich
schwerer und liest die Begründungen. Dann kommt man bei der Lektüre des
Haager Gutachtens zunehmend ins Grübeln. Es basiert auf mehreren
Grundannahmen. Erstens stelle die „Mauer“, wie die Richter durchgehend
schreiben, obwohl es sich zu mehr als 85 Prozent um einen Zaun handelt,
ein „fait accompli“ dar, das irgendwann zu einer permanenten Grenze und
einer „De-facto-Annexion“ der besetzten Gebiete führen könne. Zudem
bestreiten sie, dass der Zaun militärisch notwendig sei und bezweifeln,
dass Israel in Anspruch nehmen kann, in Selbstverteidigung zu handeln.
Kurz: Sie glauben Israels Regierung kein Wort.
Es sei einmal dahingestellt, ob es juristisch korrekt ist, über eine
zukünftige Grenze zu spekulieren. So oder so kann man sich des Gedankens
nicht erwehren, dass das Urteil feststand, bevor die Begründung
geschrieben wurde. Beispiel Selbstverteidigung: Richtig ist, dass dieser
Begriff des Völkerrechts bisher nur angewendet wurde, wenn ein Staat durch
einen anderen angegriffen wird. Ebenso richtig ist aber auch, dass
Völkerrechtsexperten seit dem 11. September eine lebhafte Debatte darüber
führen, ob das Recht auf Selbstverteidigung nicht auch auf Angriffe von
Terrorgruppen angewendet werden sollte.
Beispiel Notstand: Der ist ein juristischer Kniff gerade für die Fälle, in
denen ein eng ausgelegtes Recht auf Selbstverteidigung nicht greift. Dass
Israel sich in solch einem Notstand befindet, verneinen die Richter mit
dem Hinweis „diese Frage muss das Gericht nicht in Erwägung ziehen“. 676
getötete Zivilisten, insgesamt 6445 verletzte Israelis, mehr als 22 000
Angriffe auf israelische Soldaten oder Zivilisten reichen offenbar nicht.
Man wüsste schon gern, wo für die Haager Richter der Notstand anfängt.
Der Internationale Gerichtshof hat es sich sehr einfach gemacht und gar
nicht erst versucht, die politisch motivierten Abschnitte des Zauns – dort,
wo große Schleifen Siedlungsblöcke an Israel angliedern – von den
militärisch notwendigen zu unterscheiden. Es ist auch mehr als ein
Schönheitsfehler, dass die Richter viele Korrekturen des Zaunverlaufs zu
Gunsten der Palästinenser nicht mehr berücksichtigt haben. Zudem schlagen
sie eine Mehrheit der friedenswilligen Israelis vor den Kopf, wenn sie
nicht einmal versuchen, zwischen israelischen Sicherheitsinteressen und
den Rechten der Palästinensern zu vermitteln.
Den Haager Richtern hätte es gut angestanden, das Urteil ihrer Jerusalemer
Kollegen zu lesen. Deren zentraler Begriff ist der der Verhältnismäßigkeit,
der aus der Einsicht erwächst, dass es einfache Lösungen nicht gibt.
Vielmehr muss jeder Abschnitt des Zauns dahingehend überprüft werden, ob
die den Palästinensern aufgebürdeten Härten angemessen sind. Eine
klassische Güterabwägung zwischen Sicherheitsinteressen und den
Bedürfnissen der Betroffenen – auf diese Ebene hat sich das Haager Gericht
jedoch gar nicht begeben.
Das Lippenbekenntnis der Richter, Israel habe „das Recht, und tatsächlich
die Pflicht, zu reagieren, um das Leben seiner Bürger zu schützen“, fließt
an keiner Stelle in die Argumentation ein.
Auch wenn das von der UN-Generalversammlung angeforderte Gutachten keine
rechtlich bindende Wirkung hat, so geht Israel doch beschädigt aus dem
Verfahren hervor – und mit ihm der Internationale Gerichtshof, der der
entscheidenden Frage ausgewichen ist: Mit welchen Mitteln darf sich ein
Staat wie Israel gegen eine so noch nie dagewesene Terrorkampagne schützen?
Das Gericht stünde besser da, wenn es dem obersten Gericht Israels gefolgt
wäre und nur Abschnitte des Zauns für rechtswidrig befunden hätte. Noch
besser, es hätte sich für nicht zuständig erklärt, wie es die meisten
europäischen Staaten empfohlen hatten.
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